Verpackungsgesetz

 

DEUTSCHER BUNDESTAG     Die Pfandpflicht wird ausgeweitet, auf die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne haben die Parlamentarier verzichtet. Umweltschützern geht das nicht weit genug.

Durch verschiedene Maßnahmen – wie eine Ausweitung der Pfandpflicht und eine Förderung von Mehrwegverpackungen – soll in Deutschland mehr Abfall recycelt werden als bisher. Dieses Ziel verfolgt das neue Verpackungsgesetz, das der Bundestag verabschiedet hat. Derzeit landet fast die Hälfte der im gelben Sack und in der gelben Tonne gesammelten Verpackungsabfälle in der Müllverbrennungsanlage. Deshalb werden den Verwertern Recyclingquoten vorgeschrieben, die bis zum Jahr 2022 je nach Material auf bis zu 90% steigen. Auf die ursprünglich geplante flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne wird verzichtet.

Einen Großteil der Organisation übernimmt eine neue »Zentrale Stelle«, die die Wirtschaft selbst organisiert und finanziert – das stößt bei der Opposition auf Kritik. Sie bezweifelt auch, dass die Maßnahmen tatsächlich zu einem verstärkten Recycling führen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisierte indessen, dass Recyclingquoten in der Vergangenheit leicht manipulierbar gewesen seien. »Besser wäre es gewesen, den Produzenten vorzuschreiben, dass sie eine gewisse Quote von recyceltem Material verwenden müssen und recycelfähiges Material herstellen sollen«, sagt VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp.

Am 12. Mai wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten. Nach den im Bundestag vorgenommenen Korrekturen am Regierungsentwurf ist es unwahrscheinlich, dass die Länderkammer das Gesetz noch aufhalten wird. Es dürfte am 1. Januar 2019 in Kraft treten. (Foto: Fotolia © M. Schuppich)

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