CCL INDUSTRIES Das Unternehmen schlägt vor, seine Stimmrechtsaktien der Klasse A und die nicht stimmberechtigten Aktien der Klasse B im Verhältnis 5:1 zu splitten. Der vorgeschlagene Aktiensplit wurde vom Vorstand der Gruppe genehmigt; er bedarf der Zustimmung der Inhaber der Stimmrechtsanteile der Klasse A auf der Jahres- und Sonderversammlung der CCL-Aktionäre am 9. Mai 2017 in Toronto/CDN. Der Aktiensplit folgt auch den Forderungen der Toronto Stock Exchange.
Nach der Genehmigung des Aktiensplits durch die Aktionäre wird davon ausgegangen, dass die am 26. Mai 2017 registrierten Aktionäre von der CCL-Übertragungsstelle für jede gehaltene Aktie vier weitere Stimmrechtsaktien der Klasse A bzw. vier weitere stimmberechtigte Aktien der Klasse B erhalten.
Geoffrey T. Martin, President und Chief Executive Officer von CCL, kommentiert: »Wir glauben, dass der Aktiensplit und die daraus resultierende Erhöhung der Anzahl der ausstehenden Aktien zu größerer Marktliquidität und eine breiteren Streuung der Aktien mit einer breiteren Anlegerbasis führen wird.« (Foto: Fotolia © NicoElNino)