IPV Die bürokratischen und juristischen Aufgaben, die vor dem Vorstand des Industrieverband Papier- und Folienverpackung liegen, sind gewaltig. Aus diesem Grund investiert der Verband auch in die Geschäftsstelle in Frankfurt/D.
Für 2023 gibt es Planungen, das Team von Geschäftsführer Karsten Hunger entsprechend zu vergrößern. »Es werden vor allem bürokratische Aufgaben sein, die es in den nächsten Jahren zu lösen gilt, beispielsweise der Umgang mit der Novelle der EU-Verpackungsverordnung«, erklärt Hunger. Die Verordnung, bisher eine Richtlinie, wird voraussichtlich unter anderem erweiterte Mehrwegquoten, Mindestrecyclateinsatzquoten für Kunststoff sowie Vorgaben zum Design for Recycling beinhalten. Dies alles muss in Einklang mit dem deutschen Verpackungsgesetz gebracht werden und soll vermutlich bis zur Europawahl 2024 verabschiedet sein. Große Herausforderungen bei wenig verbleibender Zeit also, welches die Sorge der Unternehmen vor ähnlichen handwerklichen Fehlern bei der Gesetzgebung wie bei der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) aus dem Jahr 2021 nährt.
Littering-Fonds und weitere »Lenkungselemente« stören Tagesgeschäft
Die EU-Verpackungsverordnung ist aber bei weitem nicht die einzige Baustelle: der überarbeitete Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die Veröffentlichung der Druckfarbenverordnung und der »ewige« Kampf um die Mineralölverordnung beschäftigen den Verband und seine Mitglieder abseits des Tagesgeschäfts weiterhin stark. Dazu kommt die Einführung des Littering-Fonds und die schwebenden Planungen einer Plastik- oder Verpackungssteuer. »Wenn wir uns immer nur mit Regulierungsvorgaben beschäftigen müssen, ist die Gefahr groß, dass zu wenig Zeit für echte operative und technische Aufgaben bleibt«, stellt Vonderheid abschließend warnend fest. (Bildquelle: IPV)