BG ETEM In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist es besonders wichtig dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitssicherheit in Betrieben gelebt, Leben und Gesundheit der Mitarbeiter geschützt und Schadensfälle verhindert werden. Die sogenannte Gefährdungsbeurteilung stellt die grundlegende Basis in der betrieblichen Prävention dar. Prävention erhält nicht nur die Gesundheit, sondern spart auch Geld: EUR 400 kostet Unternehmen nach Schätzungen ein Ausfalltag im Durchschnitt. In der aktuellen Ausgabe von »etem 6.2018 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung« der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wird ausführlich über betrieblichen Nutzen, rechtliche Pflichten u.v.m. aufgeklärt und Hilfestellungen für Arbeitgeber gegeben.
Viele Unternehmen werden von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten betreut. Besonderes Augenmerk legen sie auf eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Kleinbetriebe mit weniger als 51 Beschäftigten, die nicht über diese Beratungskompetenz verfügen, können sich im Rahmen eines alternativen Betreuungsmodells, des sog. Unternehmermodells, selbst Kenntnisse über betrieblichen Arbeitsschutz aneignen und darüber, wie eine Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten ist. Dazu bieten verschiedene Ausbildungsträger Grund- und Aufbauseminare an, die beispielsweise von Berufsgenossenschaften wie der BG ETEM fachlich betreut und finanziert werden. An den Seminaren müssen die »Chefs« persönlich teilnehmen, da sie die Verantwortung für alle Tätigkeiten im Betrieb tragen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, dass der Betrieb sein System der Arbeitssicherheit selbst analysiert, die Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Beschäftigten erkennt und entsprechend des Risikos praxisgerechte Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensfällen erarbeitet.
Die Einbindung aller beteiligten Mitarbeiter in das Thema Arbeitssicherheit fördert ein gesundes Arbeitsklima. Denn wer kennt nicht selbst die Risiken und Gefahren in seinem Arbeitsumfeld am besten? Zusätzlich fühlen sich so alle mit ihren Problemen ernst genommen. Da psychische Erkrankungen in den letzten Jahren zugenommen haben, wurde die Gefährdung durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz 2013 in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Erfahrungen zeigen, dass die intensive Beschäftigung mit diesem Thema hilft, Spannungen zwischen Leitung und Belegschaft abzubauen, das Verständnis füreinander zu fördern und somit den Betriebsfrieden nachhaltig zu sichern.
Regelmäßig aktualisieren
Eine einmal sorgfältig erarbeitete Gefährdungsbeurteilung sollte nicht in der Schublade verschwinden, sondern in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. D.h. besonders bei Neu- und Umbau von Betriebsanlagen, der Umrüstung von Maschinen, der Einführung gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe, nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen und der Änderung von Vorschriften.
Doch wie erstellt man nun eine Dokumentation mit dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, den festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und dem Ergebnis ihrer Überprüfung? Zur Unterstützung der Betriebe hat beispielsweise die BG ETEM zahlreiche allgemeine sowie branchenspezifische Arbeitshilfen wie eine Broschüre »Gefährdungsbeurteilung erstellt, mit denen alle erarbeiteten Daten elektronisch oder schriftlich festgehalten werden können. Sämtliche Instrumente stehen den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM kostenlos zum Download zur Verfügung. Auch ein Software-Programm »Praxisgerechte Lösungen« wurde speziell für Klein- und Mittelbetriebe entwickelt, das mit einer umfangreichen Materialsammlung und Vorlagen bei der Erstellung hilft. (Foto: Fotolia © Gorodenkoff)