BVLK, Druckfarben,

 

BVLK     Der Bundesrat hat am 26. November 2021 einem Regierungsvorschlag zugestimmt, der Verbraucher besser vor Gesundheitsgefahren durch chemische Druckfarben auf Lebensmittelverpackungen schützen soll. Anlass der Verordnung ist, dass manche Druckfarben auf Verpackungen bestimmte chemische Stoffe in hohen Mengen enthalten, die auf Lebensmittel übergehen und bei deren Verzehr gesundheitliche Schäden an Niere, Leber oder Lymphknoten hervorrufen und auch Krebs verursachen können.

In einer Positivliste sind künftig alle Farbstoffe und deren Höchstmengen aufgeführt, die gefahrlos verwendet werden dürfen. In diese Liste dürfen nur solche Stoffe aufgenommen werden, für die eine Risikobewertung oder ausreichende toxikologische Daten verfügbar sind, so dass ihre Auswirkungen auf die Gesundheit überprüft und auf dieser Basis sichere Grenzwerte für den Übergang auf die verpackten Lebensmittel abgeleitet werden können.

Die Verordnung kann nun von der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie enthält eine vierjährige Übergangsfrist zur Anwendung der neuen Regeln.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Kommission bei der Überprüfung des EU-Rechtsrahmens gemäß der Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 zu unterstützen und sich nachdrücklich für die Entwicklung einer einheitlichen europäischen Regelung einzusetzen. (Grafik: www.bundesrat.de)

www.bvlk.de

 

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