BG ETEM Eineinhalb Milliarden Euro – so viel Geld hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für 2020 eingeplant. Das geht aus dem Haushaltsplan vor, den die Vertreterversammlung der BG ETEM am 5. Dezember in Köln beschlossen hat.
Im Haushaltsplan ist der Löwenanteil des Geldes, rund EUR 977 Mio., für Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen in Folge von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten vorgesehen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Rentenzahlungen, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit sowie medizinische Heilbehandlung und weitere Leistungen der BG ETEM.
Gute Investition
EUR 136 Mio. investiert die Berufsgenossenschaft in die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in den Mitgliedsunternehmen. Das ist die zweitgrößte Position im Haushaltsplan 2020. Für Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung, sind das gute Investitionen: »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind angesichts des Fachkräftemangels sowie steigender Kosten im Gesundheitswesen ein Gebot der Stunde.«
Für die EUR 136 Mio. bietet die BG ETEM unterschiedliche Präventionsmaßnahmen an: »Rund 37.000 Mal waren unsere Präventionsexperten 2018 in den Mitgliedsbetrieben vor Ort, um zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu überwachen, dass Regeln eingehalten werden«, weiß Johannes Tichi. Darüber hinaus unterstützt die Berufsgenossenschaft die betrieblichen Sicherheitsanstrengungen durch weitere Maßnahmen wie Forschungsprojekte, Seminare oder Informationsmedien.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 4 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei. (Foto: BG ETEM)