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BMWK     Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die neue Förderrichtlinie »Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)« veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa EUR 3,3 Mrd. zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Förderangebot des BMWK und ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung. So kann beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern.

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von EUR 500.000 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und EUR 1 Mio. für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von EUR 15 Mio. ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30% vorgesehen.

Nähere Informationen zur BIK und zu den zwei Fördermodulen finden Sie hier. (AdobeStock 57475875)

www.bmwk.de

 

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