ECHA Die Europäische Chemikalienbehörde ECHA in Helsinki/FIN hat am 12. Januar 2017 die Kandidatenliste um vier neue Stoffe erweitert. Neu gehört auch Bisphenol A (BPA) dazu. Die umstrittene Chemikalie ist verpackungsrelevant: Sie ist ein Polycarbonat-Vorprodukt und Bestandteil von Innenbeschichtungen von Dosen. Die jüngste Erweiterung erfolgte auf der Grundlage von Vorschlägen von Frankreich, Schweden, Deutschland und Österreich nach dem SVHC (Substances of Very High Concern, »besonders besorgniserregende Stoffe«)-Identifikationsverfahren mit Beteiligung des Ausschusses der Mitgliedstaaten.
Die Aufnahme der Stoffe in die Kandidatenliste kann für Firmen gesetzliche Verpflichtungen mit sich bringen, die für die gelisteten Stoffe als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen gelten können. Hersteller und Importeure von Erzeugnissen haben sechs Monate Zeit, um die ECHA in Kenntnis zu setzen, wenn die zwei folgenden Bedingungen zutreffen:
- der Stoff ist in diesen Erzeugnissen in Mengen von über 1 Tonne pro Hersteller oder Importeur pro Jahr enthalten, und
- der Stoff ist in diesen Erzeugnissen in einer Konzentration von über 0,1 Massenprozent enthalten.
Ausnahmen gibt es von der Meldepflicht, wenn der Stoff bereits für die Verwendung registriert ist oder wenn eine Exposition ausgeschlossen werden kann. Informationen über die Meldung von Stoffen in Erzeugnissen und entsprechende Einreichungs-Tools sowie Anweisungen zur Erstellung und Einreichung eines Meldedossiers sind auf der ECHA-Webseite verfügbar. Die ECHA hat ein Webformular zum Anmelden von Stoffen in Erzeugnissen freigeschaltet, das diesen Vorgang deutlich erleichtert. (Grafik: ECHA)