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GEW     Der Multi-Point-UV-Monitor oder mUVm ist eine Innovation für UV-Härtungsanlagen. Die effektive Aushärtung der Druckfarbe hängt von einer garantierten Leistung des Lampen- und Reflektorsystems ab. Der mUVm besteht aus einem oder bis zu fünf UV-Sensoren, die eine kontinuierliche Überwachung der UV-Leistung einer Druckmaschine ermöglichen.

Die UV-Überwachung besteht aus kalibrierten Sensoren, die entlang der Länge der Lampe positioniert sind, um die UV-Intensität in einem UV-Härtungssystem kontinuierlich zu messen. Dies ist wichtig, um die Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, die entstehen, wenn das Produkt nicht ausreichend behandelt wird. Der UV-Monitor ist eine zuverlässige und kosteneffektive Lösung zur Überwachung der UV-Intensität an mehreren Stellen im Gewebe, um die Möglichkeit einer unzureichenden UV-Dosis auszuschließen.

Eine einfache Benutzeroberfläche zeigt die UV-Leistung der Lampen auf dem Touchscreen des RHINO-Systems an und Alarme können so eingestellt werden, dass sie warnen, wenn der Ausgang zu niedrig oder zu hoch wird. Mit bis zu fünf Sensoren pro Lampenüberwachung pro Sekunde kann eine beispiellose Kontrolle über den UV-Härtungsprozess erreicht werden. Dadurch wird potentieller Abfall eliminiert und somit die Effizienz stark verbessert.

Mit dem GEW mUVm kann der Anwender leicht sehen, wann UV-Lampen das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Exakte UV-Leistungen bestimmen, wann Lampen ausgetauscht werden müssen, um ihre Lebensdauer zu verlängern, und sparen gleichzeitig Energie, indem die Lampenbetriebsleistung reduziert wird, ohne dass das Risiko besteht, dass die Produkte unterhitzt werden.

Mit dem mUVm ist es jetzt möglich, eine 100% ige UV-Inspektion für jede Charge zu erhalten, wenn die API-Benutzeroberfläche verwendet wird, und für jede Charge ein UV-Härtungszertifikat zu generieren, indem für jede Lampe Live-UV-Ausgaben aufgezeichnet werden.

Der Multi-Point-UV-Monitor ist so konzipiert, dass es den europäischen Vorschriften für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt entspricht, einschließlich der Rahmenverordnung (EG) 1935/2004, Artikel 3; Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über die Gute Herstellungspraxis; Kunststoffverordnung (EU) 10/2011 und Schweizer Verordnung SR 817.023.21. (Foto: GEW)

www.gewuv.com

 

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