FINAT Die EU-Mitgliedstaaten haben einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, Bisphenol A (BPA) in Materialien mit Lebensmittelkontakt (FCM) zu verbieten, um die Gesundheit der Bürger zu schützen und die höchsten Lebensmittelsicherheitsstandards zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Chemikalie nach einer Auslaufphase nicht mehr in diesen Produkten in der EU verwendet werden darf.
Die Entscheidung stützt sich auf eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die zu dem Schluss kam, dass BPA »potenziell schädliche Auswirkungen auf das Immunsystem« hat. Das Verbot gilt vor allem für die Verwendung von BPA in Verpackungen, z.B. in der Beschichtung von Metalldosen. Die Verwendung von BPA in Konsumgütern wie wiederverwendbaren Trinkflaschen aus Kunststoff, Wasserspendern oder anderen Küchenartikeln wird ebenfalls verboten sein.
Das Verbot, das nach einer öffentlichen Konsultation und ausführlichen Gesprächen mit allen Mitgliedstaaten vorgeschlagen wurde, wird nach einer Prüfungsphase vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen und tritt Ende 2024 in Kraft. Begrenzte Ausnahmen für den Fall, dass keine sicheren Alternativen zur Verfügung stehen, und Übergangsfristen werden gelten, wenn sie kein Risiko für die Verbraucher darstellen. Dies wird es der Industrie ermöglichen, sich anzupassen und mögliche Unterbrechungen in der Lebensmittelkette zu vermeiden. (Grafik: conserva.de)