NABU Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und verpflichtet den Handel, Kunden Hinweise zu Einweg und Mehrweg bei Getränkeverpackungen zu geben. Der NABU fordert den Handel auf, diese Pflicht verbraucherfreundlich umzusetzen und mit aussagekräftigen Kennzeichnungen die Kaufentscheidung für umweltfreundliche Getränkeverpackungen zu erleichtern.
»Nur gut informierte Kunden können ökologische Kaufentscheidungen treffen. Heute ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob eine Flasche Einweg oder Mehrweg ist und ob Getränkekartons umweltfreundlich sind. Wir laden den Handel ein, unsere Kennzeichnung zu übernehmen«, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Siegel, die keine Aussagen über die Umweltfreundlichkeit der Getränkeverpackungen machen, sind nicht zielführend, denn hier besteht großer Aufklärungsbedarf. Fast 60% der Kunden stufen den Getränkekarton als umweltschädlich ein, obwohl er zu den ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen gehört. Dagegen glauben fast 40%, dass die Getränkedose umweltfreundlich sei, so eine repräsentative TNS Emnid-Verbraucherumfrage im Auftrag des NABU aus dem Jahr 2017. »Das zeigt, wie die großen Marketingkampagnen für die unsinnige Getränkedose und das Märchen der Kreislaufflasche aus Einweg-Plastik für Fehlinformationen bei den Verbrauchern sorgen«, so Miller. (Grafik: NABU © Julia Kontor)