TAGEOS Der Anbieter von nachhaltigen, hochleistungsfähigen RFID-Inlays und -Tags, hat bekannt gegeben, dass alle von Identiv gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe wegen wettbewerbswidriger Praktiken vom zuständigen Gericht in München/D vollständig zurückgewiesen wurden
Das Unternehmen hatte von Anfang an alle Vorwürfe als völlig unbegründet zurückgewiesen und sein volles Interesse und seine Unterstützung für eine gründliche Untersuchung und Klärung zum Ausdruck gebracht. In einer ausführlichen Entscheidung hat das Gericht nun klargestellt, dass alle Vorwürfe und Anschuldigungen bezüglich der angeblichen Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen völlig unbegründet sind. Das Landgericht München hat daher in seiner Entscheidung vom 11. Juni 2024 (Az. 33 O 2836/24) den Antrag von Identiv auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in vollem Umfang als unbegründet zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung des Landgerichts München und den darin getroffenen Feststellungen ist das Verfahren abgeschlossen. Die Zurückweisung der Vorwürfe durch das Gericht bestätigt Tageos in seinem Bekenntnis zu höchsten ethischen Geschäftspraktiken und Werten bei voller Integrität des gesamten Unternehmens und seiner Mitarbeiter gegenüber allen Kunden und Marktpartnern.
»Wir sind absolut zufrieden und glücklich über die Entscheidung des Gerichts, denn sie bestätigt die von uns vorgetragenen Fakten und unsere Position gegenüber den völlig unbegründeten Anschuldigungen«, sagte Matthieu Picon, CEO von Tageos. »Erfolg bringt oft Neider mit sich, eine Tatsache, der wir uns leider stellen müssen. Aber wir können uns jetzt weiter auf Innovation und Wachstum konzentrieren, um unseren Kunden erstklassige RFID-Produkte von höchster Qualität zu bieten.« (Grafik: Tageos)